Duisburg, 15.02.2016 – Flüge und Urlaubsreisen werden oft mit der Kreditkarte bezahlt. Allerdings war dies bisher mit relativ hohen Gebühren, teilweise bis zu 1,8%, verbunden. Mit der Verordnung 2015/751 vom 29. April 2015 sieht die EU eine Deckelung dieses Transaktionsentgelts vor: Höchstens 0,3% der Transaktionssumme dürfen Zahlungsdienstleister bei Kreditkartentransaktionen pro Zahlungsvorgang in Rechnung stellen. Die EU-Verordnung trat zum 9. Dezember 2015 in Kraft und gilt für Zahlungen mit MasterCard und VISA.

Das Reisemagazin Clever reisen! hat per Stichproben getestet, ob die großen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften die verbraucherfreundliche Deckelung der Kreditkartengebühren an den Kunden weitergeben. Das Fazit: Keines der geprüften Unternehmen setzt die EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge um. Die Folge: Die Kunden zahlen zuviel Entgelt beim Einsatz der Kreditkarte.

Ein namhafter deutscher Touristikkonzern beispielsweise erhebt bei sämtlichen Zahlungsvorgängen mit Kreditkarte aktuell das überhöhte Transaktionsentgelt von 1,5% der Transaktionssumme. Bei einem Reisepreis von z.B. 3.000 Euro, zahlt der Urlauber 45 Euro allein an Gebühren – statt der vorgeschriebenen neun Euro. Auch andere große Reiseveranstalter berechnen dem Kunden überzogene Transaktionsentgelte – zwischen 0,5% und 1% des Gesamtpreises. Wie der Clever reisen!-Test zeigte, folgen auch die großen deutschen Fluggesellschaften nicht der EU-Verordnung. Das Transaktionsentgelt ist an eine Staffelung gebunden. Je nach Flugziel können hier Pauschalbeträge zwischen sieben und 18 Euro fällig werden. Nach Aussage eines Reiseveranstalters gibt es technische Probleme, die neuen Transaktionsentgelte in den Systemen zu hinterlegen, da einige Kreditinstitute immer noch die überhöhten Gebühren verlangen.

Verbraucher sollten bei zu hohen Kreditkartengebühren den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft kontaktieren und zu viel gezahlte Entgelte zurückfordern.

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