Nicht immer ist es möglich, sein Kind auf einer Flugreise zu begleiten. Einige Fluggesellschaften bieten daher einen Begleitservices für alleinreisende Kinder an. Am bekanntesten ist der „Rotkäppchen“-Service, die Kinderbetreuung der Lufthansa. fliegen-sparen.de informiert über Ablauf, Kosten und Service.


Den Service für „Alleinreisende Kinder“ können Kinder in der Regel zwischen dem fünften und elften Lebensjahr in Anspruch nehmen. Kinder bis einschließlich vier Jahre dürfen in der Regel nicht ohne Begleitung fliegen. Unabhängig davon bestehen für einzelne Länder Sonderregeln: Etwa auf Flügen von und nach Südafrika oder Russland müssen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren zusätzliche Dokumente vorlegen, um an Bord steigen zu dürfen. Für die USA wird eine eigenständige Zollerklärung verlangt.

Der zumeist kostenpflichtige Betreuungsservice für 12- bis 18-jährige kann bei den meisten Fluggesellschaften auf Wunsch der Eltern zugebucht werden. Bei manchen Fluggesellschaften, beispielsweise Singapore Airlines, ist dieser Service verpflichtend. Wenn dieser nicht in Anspruch genommen werden möchte, muss er per Formular abbestellt werden.

Andere Fluggesellschaften verlangen für die Beförderung von Kindern in diesem Alter eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Bei einigen Billigfliegern, zum Beispiel Easyjet, dürfen Kinder, die 13 Jahre alt oder jünger sind, nur in Begleitung eines Erwachsenen im Alter von mindestens 16 Jahren reisen. Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren können alleine reisen, sofern Sie nicht mit einem Kind im Alter von 13 Jahren oder jünger reisen. Bei Lufthansa dürfen Kinder im Alter zwischen 5 und 11 Jahren nur alleine fliegen, wenn sie den betreuten „Rotkäppchen“-Service in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist. Auf Wunsch der Eltern können hier aber auch alleinreisende Kinder im Alter von 12 bis maximal 17 Jahren betreut werden.

Was muss beachtet werden?

Beim Check-In am Flughafen müssen die alleinreisenden Kinder alle notwendigen Dokumente wie Reiseunterlagen, Kinderpass, Impfbuch, Visum und gegebenenfalls eine Ausreisegenehmigung vorlegen. Daher ist es wichtig, frühzeitig am Abflughafen zu erscheinen, damit alle Formalitäten geregelt werden können. Wichtig: Der Abholer muss unbedingt namentlich genannt werden und sich beim Abholen des Kindes auch ausweisen können. Die Formulare können Eltern auf den jeweiligen Internetseiten der Fluggesellschaft herunterladen.

Wie kann gebucht werden? Was kostet die Kinderbetreuung?

Das benötigte Betreuungsformular kann bei einigen Fluggesellschaften im Internet heruntergeladen werden, die eigentliche Buchung hingegen erfolgt in der Regel über ein Reisebüro, ein Servicecenter oder am Flughafenschalter. Eine Online-Buchung ist beispielsweise bei Air France möglich. Bei manchen Fluglinien, etwa Emirates, ist die Kinderbetreuung gratis. Allerdings muss hier, wie auch bei den meisten anderen Fluggesellschaften, für das Kind der volle Ticketpreis, also ein Erwachsenenticket, gezahlt werden. Andere Airlines wie Etihad Airways, Lufthansa oder Air Berlin verlangen für die Kinderbetreuung Gebühren in Abhängigkeit von der Flugstrecke. Beim „Rotkäppchen“-Betreuungsservice der Lufthansa betragen diese 60 Euro je Flugstrecke innerhalb Deutschlands oder Europas, für interkontinentale Flüge werden beispielsweise 100 Euro fällig.

Was wird geboten?

Die meisten Airlines bieten Kindern ein umfangreiches Angebot kindgerechter Bordunterhaltung wie Kinder-TV, Spielekonsolen, Mal-Utensilien und Spielen. Bei den Mahlzeiten gibt es häufig spezielle Kinder-Menüs. Bei einigen Fluggesellschaften wie Emirates und Air France gehen die Kinder vor allen anderen Fluggästen an Bord und werden zu ihren Plätzen geführt, so dass die Flugbegleiter auch beim Verstauen des Handgepäcks helfen können. Oft stehen zudem bereits am Flughafen extra Betreuungsräume zur Verfügung.

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